Matthias Heinz
Rechtsanwalt
Matthias Heinz studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Bonn, London (UCL) und Münster sowie Kunstgeschichte an der Universität Bonn (B.A.). Er ist seit 2016 als Jurist und seit 2019 als Rechtsanwalt tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Datenschutzrecht, IT-Recht, KI-Recht und Urheberrecht.
Rechtsgebiete
Datenschutzrecht
Der Schutz personenbezogener Daten ist für Unternehmen und Privatpersonen von grundlegender Bedeutung. Ich berate in allen Fragen des Datenschutzrechts und unterstütze bei der Umsetzung rechtssicherer Prozesse. Darüber hinaus biete ich Schulungen zu allen Fragen des Datenschutzrechts an.
IT‒Recht
Ich berate Unternehmen in allen Fragen des IT-Rechts. Dazu gehört die Prüfung und Erstellung von IT-Verträgen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das E-Commerce-Recht. Dies umfasst die Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutzerklärungen und sonstigen erforderlichen Angaben auf Webseiten.
KI‒Recht
Das KI-Recht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten der Künstlichen Intelligenz befasst. Wichtige Bereiche sind die KI-Verordnung, der Datenschutz und das Urheberrecht. Ich unterstütze Unternehmen dabei, die rechtlichen Herausforderungen zu meistern und die Chancen der KI zu nutzen.
Urheberrecht
Der Urheber eines Werkes ist Inhaber des geistigen Eigentums und kann die Nutzung durch Dritte regeln. Bei unberechtigter Nutzung wehren sich Urheber mit Abmahnungen. Ich berate sowohl Rechteinhaber bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Abgemahnte, die sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.

Medienrecht
Ich unterstütze Mandanten bei der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte einschließlich des Rechts am eigenen Bild. Dies umfasst die Löschung von unzulässigen Äußerungen in Bewertungsportalen, sozialen Medien und Suchmaschinen. Auf der anderen Seite unterstütze ich bei der Abwehr von unbegründeten Löschbegehren.
Prozessführung
Ich verfüge über vielfältige Erfahrung vor den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit. Diese hilft mir auch bei der außergerichtlichen Beratung, rechtliche Risiken vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung realistisch einzuschätzen.
Schulungen zur KI-Kompetenz
Basisschulungen
In diesen Schulungen erhalten alle Beschäftigten zunächst einen Überblick über grundlegende Fragen wie: Was ist Künstliche Intelligenz? Wie funktionieren KI-Systeme? Darauf aufbauend werden die zentralen Inhalte der KI-Verordnung vermittelt sowie datenschutz- und urheberrechtliche Aspekte praxisnah erläutert.
Fachspezifische Schulungen
Diese Schulungen richten sich gezielt an besonders betroffene Abteilungen, etwa an Personalabteilungen mit Fokus auf Hochrisiko-KI oder an Rechtsabteilungen, die einen vertieften juristischen Überblick über aktuelle und kommende Regelungen benötigen.
Schulungen für Entscheidungsträger
In diesen Schulungen erhalten Entscheidungsträger einen Überblick über die Pflichten, die sich aus der KI-Verordnung für das Unternehmen ergeben. Ziel ist es, strategische Weichenstellungen rechtssicher vorzunehmen und Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Thematische Vertiefungen
In spezialisierten Formaten behandle ich vertiefend Themen wie „KI und Datenschutz“, „KI und Urheberrecht“ oder haftungsrechtliche Fragestellungen beim Einsatz von KI. Die Schulungen ermöglichen eine fundierte Auseinandersetzung mit ausgewählten rechtlichen Fragestellungen im Kontext von KI.
Kontakt
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matthias.heinz@heinz‒law.de
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